von Peter Jüde, MdR
Mit einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundestag im Herbst 2025 Regelungen eingeführt, die es den Kommunen möglich machen sollen, Wohnbauvorhaben schneller zu planen und zu genehmigen. Umgangssprachlich werden die neuen Regelungen als „Bauturbo“ bezeichnet. Diese Regeln reduzieren bürokratische Hürden und verkürzen Genehmigungsverfahren für Bauprojekte.
Kernpunkt ist vereinfacht formuliert: Bauherren müssen im Rahmen des Bauturbos keine Bebauungsplanverfahren mit u.a. einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen, sondern die Kommune entscheidet über das geplante Projekt innerhalb von drei Monaten anhand von strategischen Leitlinien. Dabei kann sie zwar auch Gutachten zum Beispiel zu Umwelt- oder Verkehrsfragen erstellen, muss das aber nicht tun.
Was bedeutet der Bautrubo für Köln?
In seiner Sitzung am 19.3.26 hat der Rat der Stadt Köln mit nur drei Gegenstimmen beschlossen, den Bauturbo in Köln umzusetzen und gleichzeitig definiert, wie das passieren soll. Die Politik hat dazu den von der Verwaltung entwickelten Leitlinien zugestimmt. Diese beschreiben, wie die Stadtverwaltung Bauprojekte im Rahmen des Bauturbos genehmigt. Bei den Prüfungen werden die wesentlichen Strategien und Konzepte der Stadt berücksichtigt – wie zum Beispiel der Masterplan Stadtgrün, die Kölner Perspektiven oder das kooperative Baulandmodell (30 % geförderter Wohnungsbau). In der Praxis wird das nicht immer einfach sein, da die verschiedenen Konzepte sich in Teilen widersprechen.
Der Politik hat sich zudem entschieden, der Verwaltung große Macht einzuräumen: Die Verwaltung muss bei Planungen im Rahmen des Bauturbos dem Ausschuss für Stadtentwicklung über Baugenehmigungen lediglich eine Mitteilung machen. Ist der Ausschuss – also die gewählten Politikerinnen und Politiker – informiert, kann er nur über einen eigenen Antrag die Genehmigung ändern oder stoppen.
Was bedeutet der Bauturbo für die geplante Bebauung der Felder?
Vereinfachte Planverfahren – so sinnvoll sie in einigen Bereichen etwas bei der Verdichtung auch sind – dürfen nicht zu neuer Versiegelung führen. Der Bauturbo darf kein „Flächenfraß-Turbo“ werden. Die größte Gefahr für unkontrollierte Versiegelung besteht im sogenannten „Außenbereich“. Das sind Stadtteile wie Brück, Rath oder Neubrück.
Zwar sieht das Gesetz hier Einschränkungen vor und lässt den Bauturbo nur für Vorhaben zu, die „im räumlichen Zusammenhang“ mit bereits bebauten Flächen stehen. Das stellt sicher, dass nicht mitten im Grünen plötzlich eine Siedlung entsteht, öffnet aber Arrondierungen Tor und Tür. Ich fürchte: Mit dem Bauturbo lässt sich unauffällig an Feldrändern und -wiesen knabbern. Das kann nicht das Ziel sein.
Trotzdem ist meiner Einschätzung nach nicht zu befürchten, dass der Bauturbo für die Planung der Wohnbebauung auf den Felder relevant wird. Denn sowohl für das Madaus-Gartenland als auch für die Rather-Felder gibt es bereits sogenannte Aufstellungsbeschlüsse. Das heißt die herkömmlichen Bebauungsplanverfahren sind bereits gestartet. Es ist zu erwarten, dass die Verwaltung die Planungen in diesem herkömmlichen Verfahren weiterführt.
Bauturbo abgelehnt
Im Ausschuss für Stadtentwicklung habe ich Anfang März den Antrag gestellt, dass der Bauturbo für den Außenbereich nicht gelten soll. So hätte Versieglung und Vernichtung von Pflanzen- und Tierwelt vermieden werden können. Diesen Antrag hat der Ausschuss abgelehnt. Daher habe ich anschließend für den Klima- und Artenschutz bei der Abstimmung im Rat gegen den „Bauturbo“ die Hand gehoben.